Tiergesetze in Österreich

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In Österreich wird die Tierhaltung detailliert in der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt. In den Paragrafen §8 und §9 werden Wildtiere mit besonderen Anforderungen in der Haltung (das betrifft insbesondere Reptilien, Amphibien und Vögel) und verbotene Säugetierarten geregelt.

Inhaltsverzeichnis

2. Tierhaltungsverordnung

  • §1 regelt Geltungsbereich und Zielsetzung
  • §2 klärt die allgemeinen Anforderungen an die Tierhaltung
  • §3 nennt besondere Anforderungen an die Haltung von Säugetieren
  • §4 nennt besondere Anforderungen an die Haltung von Vögeln
  • §5 nennt besondere Anforderungen an die Haltung von Reptilien
  • §6 nennt besondere Anforderungen an die Haltung von Amphibien
  • §7 nennt besondere Anforderungen an die Haltung von Fischen
  • §8 regelt die Haltung von Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung
  • §9 Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere (Negativliste)
  • §10-12 regeln formale Dinge, Übergangsbestimmungen und das Datum der Inkrafttretung der Verordnung

Anhänge

  • Anlage 1: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
  • Anlage 2: Mindestanforderungen an die Haltung von Vögeln
  • Anlage 3: Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien
  • Anlage 4: Mindestanforderungen an die Haltung von Amphibien
  • Anlage 5: Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen

Länderrecht

Wien

  • Wiener Tierhaltegesetz LGBI 39/1987, zuletzt: LGBI 05/2015 [1] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000404)
  • 1. Wiener Tierschutz- und Tierhalteverordnung LGBI 48/1987, 22/1997 [2] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000405) (vgl. [3] (https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000200.htm))

Weitere Themen

Noch in Arbeit

  • Zur Verschärfung der Tiergesetze in Wien für 2015:
    • ORF: Exotische Tiere: Vor allem Reptilien gemeldet (http://wien.orf.at/news/stories/2724426/)
      • "Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen seien in Wien in erster Linie Reptilien gemeldet, teilte die Behörde mit. Hier gibt es in der Bundeshauptstadt neben dem Tierschutzgesetz jedoch mit dem Wiener Tierhaltegesetz noch eine zusätzliche Regelung. Darin ist aus sicherheitspolizeilichen Gründen das Halten, Verwahren, der Erwerb und die Zucht von gefährlichen Wildtieren (zum Beispiel Giftschlangen) in der Stadt verboten - mehr dazu in Kauf von Giftschlangen wird verboten (http://wien.orf.at/news/stories/2675166/) (wien.ORF.at; 22.10.2014)."
    • ORF: Kauf von Giftschlangen wird verboten (http://wien.orf.at/news/stories/2675166/)
      • Die Novelle des Tierschutzgesetzes verbietet den Kauf und erhöht die Strafen.
      • "Die Haltung war schon bisher verboten. Ergänzend dazu wird nun auch der Kauf unter Strafe gestellt, was auch für Angebote aus dem Internet oder bei Tierbörsen gilt. Die Stadt begründet das restriktive Vorgehen damit, dass Besitzer von tierischen Exoten mit diesen oft völlig überfordert seien - vor allem, wenn die Tiere größer werden. Eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) hat am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Gratiszeitung „Heute“ bestätigt."
      • Die Strafen waren bisher 3.500 bis 14.000 Euro. Neu sollen sie auf 5.000 bis 20.000 Euro erhöht werden.
    • Heute: Die komplette Liste. Diese Tiere sind in Wien ab 2015 verboten (http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/Diese-Tiere-sind-in-Wien-ab-2015-verboten;art23652,1086552)
    • Heute: Strafen massiv erhöht. Wien verbietet Kauf von Schlangen, Spinnen & Co. (http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/Wien-verbietet-Kauf-von-Schlangen-Spinnen-Co;art23652,1086079)
  • Tierschutzgesetz (TSchG), regelt allgemeine Bestimmungen im Umgang mit Tieren

Siehe auch

Literatur

Bundesrecht

  • 486. Verordnung: 2. Tierhaltungsverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_II_486/BGBLA_2004_II_486.html) Auf Grund des § 24 Abs. 1 Z 1 und 2 sowie des § 25 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 Art. 2 (17. Dezember 2004)

Landesrecht, Alle Länder:

Landesrecht Wien:

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