Tierhaltungsverbot
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Tierhaltungsverbote, auch bekannt unter Begriffen wie Exotenverbot oder Wildtierverbot, haben im Laufe der letzten Zeit zunehmend Gehör in der Öffentlichkeit gefunden, obwohl deren Umsetzung sehr umstritten ist und auch bei der konkreten Umsetzung sehr unterschiedliche Vorstellungen vorherrschen.
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Gesellschaftliche Ursprünge
Beweggründe für ein Tierhalgungsverbot waren in der Vergangenheit sehr unterschiedlich und sind es auch heute. Eine wichtige Motivationsquelle ist jedoch sicherlich das Spannungsfeld, in der die Tierhaltung steckt und die Moralvorstellung. Mit der Domestikation von einer Reihe von Wildtieren wurde die Beziehung und das Verhältnis zwischen Mensch und Tier enger und damit kam es häufiger auch zu Problemen, denn eine soziale Bindung und das ist die aus der Domestikation entstandene Mensch-Tier-Beziehung letztlich, ist stets für beide Seiten mit Vor- und Nachteilen verbunden. So wie psychisch gestörte Menschen in der Gesellschaft Schaden anrichten können durch Misshandlungen, Gewalt gegen Dritte usw. und so wie sie Schaden gegen die Tiere anrichten können, so können auch Tiere die Menschen gefährden, mit denen sie zusammenleben. Regeln, Rituale, ein sozialer Kodex und Umgangsformen sollen dabei helfen, das Risiko besser einschätzbar und bewältigbar machen.
Eine wichtige Triebfeder in der Meinungsbildung in gesellschaftlichen Teilgruppen stellt der Tieraktivismus dar, der sich dem Tierrecht und der Tierbefreiung verschrieben hat, dessen Motivation dagegen auf die zunehmende Industrialisierung zurückgeht, welche seit der Aufklärung eingesetzt hat und ironischerweise nicht nur die Tiere betrifft, sondern den Menschen genauso ausbeutet, aber für eine kleine Bevölkerungsschicht, welche grosse Teile der westlichen Welt und die kleine Mittel- und Oberschicht vieler weiterer Länder umfasst, die von der Ausbeutung profitieren. Auch der Tierschutz als gesellschaftliches Konzept hat seinen Ursprung in der gnadenlosen Unterordnung der Tiere dem technischen Fortschritts, stellt aber im Gegensatz zu den radikal motivierten Strömungen des Tieraktivismus eine gemässigte Antwort dar, die versucht in erster Linie die Situation der Tiere zu verbessern, statt mit Rache und kriegerischen Mittel das Unrecht an den Tieren zu vergelten. So betrachtet ist diese radikale Form fest mit der Industrialisierung verknüpft, während der klassische Tierschutz mehr der Verantwortung des Menschen sich verpflichtet, welcher durch Vorteile in der Mensch-Tier-Beziehung, sich auch entsprechend um die Bedürfnisse der Tiere zu kümmern und von ihnen nicht nur profitieren zu wollen.
Geschichtliche Hintergründe
Die moderne Form der Tierverbote, wie sie in jüngerer Zeit gefordert werden, haben eine relativ lange Geschichte, die mit dem Wohlstand Westeuropas nach dem Zweiten Weltkrieg und dem darauf folgenden Boom in der Tierhaltung einsetzte. Wahrscheinlich gab es solche Forderungen schon deutlich früher, zum Beispiel im 19. und anfangs des 20. Jahrunderts, als der Tierschutzgedanke sich ausbreitete und sich in seinen Forem und Ausprägungen diversifizierte. Für die Kleinsäugerhaltung von Bedeutung sind insbesondere die lauter werdenden Forderungen zur Einschränkung der Tierhaltung in der Terraristik, welche der Kleinsäugerhaltung am nächsten steht. Die Terraristik ihrerseits profitierte wiederum von dem rückgängigen Interesse an der Aquaristik und letztere war das anfängliche Ziel von Tierschutzaktivisten, als es um Verschärfungen in der Heimtierhaltung ging, die nicht in erster Linie einer Verbesserung der Haltungsbedingungen gewidmet waren, sondern auf ein Tierhaltungsverbot abzielten. Die Taktik der Aktivisten war seit Beginn durch Regelungen und Einschränkungen beim Handel, Import und Export und bei der Haltung selbst die Hürden für die Haltung möglichst hoch zu legen, sodass früher oder später ein komplettes Verbot keine grossen Schwierigkeiten mehr darstellen würde. Das Angriffsziel der Tierhaltungsgegner hielt etwa seit den 1980er Jahre Schritt mit dem aktuellen Trend, anfänglich war vorwiegend die Aquaristik im Kreuzfeuer der Aktivisten und ihren Forderungen nach Verboten und strengen Regeln. In den 1990er Jahren und etwa um 2000 herum gerieten immer mehr die Terraristik und mit dem Boom exotischer Kleinsäuger für einige Zeit auch die Kleinsäugerhalter in die Kritik.
Motive und Ideologie
Während Vertreter der Tieraktivisten eine prägende Rolle spielen, deren Endziel einer kompletten Verbietung der Tierhaltung gesellschaftlich jedoch als wenig mehrheitsfähig eingestuft werden muss, existieren wohl eine Reihe opportunistischer Beweggründe die Forderung nach Verbote und Teilverbote zu unterstützen und selbst voranzutreiben. Exemplarisch sollen hier ein paar Beispiele genügen, um dieses Thema zu umreissen:
- Ekeltiere aus der Tierhaltung verbannen. Die Idee entspringt einem konservativen Weltbild, in dem die moderne Entwicklung in der Tierhaltung und die Rehabilitierung so manchem Ekeltier stattgefunden hat, keinen Platz mehr hat. Ratten, Mäuse, Schlangen, Echsen, Frösche und Kröten verkörpern allesamt Tierarten, welche sich nicht mit einem gutbürgerlichem Ideal verstehen, in dem sich die Tierhaltung auf Kühe, Pferde, Schafe, Ziegen, Kaninchen und vielleicht auch Lamas und Meerschweinchen beschränkt.
- Abneigung gegen ein Feindbild. Gerade die Terraristik wie keine andere Tierhaltungsgruppe hält zu einem grossen Teil Tiere, die mit Tieren ernährt werden, seien es Insekten und Wirbellose oder wie bei vielen grösseren Arten und vor allem auch Schlangen, gehören auch Säugetiere zum Speiseplan, von der Grösse einer kleinen Maus bis hin zur Grösse von Kanichen, ja sogar Katze, Hund oder Ziege. Sowas bietet natürlich Potenzial für Angstfantasien und irrationale Ängste. Auch hier bringt die Idee die Illusion, sie könne ein Stück heile Welt wieder herstellen.
- Fehlendes Verständnis gegenüber Menschen mit anderen Interessen. Man könnte es auch Egosimus nennen: solange ich keine Tierart XY halte, wieso sollen andere das dann tun dürfen? Das Verbot tut mir nicht weh, also sollen gefälligst auch andere damit sich abfinden.
Umsetzung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein Verbot durchzusetzen. Zu den häufigsten Verbotsformen gehören das komplette Verbot, die Positivliste und die Negativliste.
Komplettes Verbot
Bei einem kompletten Verbot wird eine gewisse Gruppe von Tieren (beispielsweise die Haltung von nicht heimischen Tierarten in Australien/Neuseeland oder die Haltung von Reptilien in Norwegen) verboten. Im Vergleich zu den Positiv- und Negativlisten gibt es keine detaillierten Listen, welche Arten erlaubt oder verboten sind, sondern es wird eine Oberkategorie gleich ganz verboten. Bei der Kategorisierung der Tiere wird in der Regel auf systematische oder herkunftsgeografische Informationen zurückgegriffen.
Positivliste
Bei der Positivliste werden alle Tiere, die gehalten werden dürfen, explizit erwähnt. Alle Tierarten, die nicht auf der Liste erwähnt werden, dürfen hingegen nicht gehalten werden. Diese Methode ist vorallem beliebt für restriktive Ausnahmen, da meist nur wenige Arten erlaubt werden. In der EU dürfen Positivlisten nicht verwendet werden, wenn es keine klaren Kriterien gibt, nach denen die Tiere ausgewählt wurden und wenn es nicht die Möglichkeit gibt, dass neue Tierarten zugelassen werden dürfen. Daher haben Länder, die auf Positivlisten setzen, in der Regel die Möglichkeit, dass man einen Antrag für neue Tierarten stellen kann, damit geprüft wird, ob sie auch auf die Positivliste aufgenommen werden. Oft werden Positivlisten mit strengen Auflagen zu gewissen Tierarten kombiniert, die bis hin zu Haltungsgenehmingungen, Sachkundenachweis oder auch die Meldepflicht der gehaltenen Tiere (inklusive Meldung von Zu- und Abgängen) umfassen kann.
Positivlisten existieren unter anderem in Belgien und in den Niederlanden.
Negativliste
Bei der Negativliste werden alle Tierarten explizit erwähnt, die nicht gehalten werden dürfen. Diese Form des Verbots wird vorallem für weniger ristriktive Umsetzungen verwendet oder um gezielt gewisse Arten zu schützen oder deren Handel und Verbreitung zu kontrollieren (zum Beispiel vereinzelte invasive Arten). Die Negativliste ist aber auch beispielsweise bei gesetzlichen Umsetzungen wie ein Verbot von gefährlichen Hunden (sogenannte Kampfhunde) eine attraktive Lösung, da hier die meisten Hunderassen nicht verboten werden sollen. Mehr noch als Negativlisten haben insbesondere Positivlisten bei komplizierteren systematischen Taxa den Nachteil, dass sie schnell inkonsequent wirken und auch schnell durch neue Entdeckungen oder taxonomische Reklassifizierungen veralten. Dies würde zwar auch auf umfangreiche Positivlisten zutreffen, da diese aber meist recht kurz gehalten werden, sind sie für solche Probleme in der Regel weniger anfällig.
Negativlisten existieren unter anderem in Österreich.
Weitere Verbotsformen
Neben konkreten Verboten gibt es auch die Möglichkeit durch hohe Hürden bei der Haltung die Haltung stark zu erschweren, was bei Privatpersonen je nach gefoderten Auflagen bis hin zu einem Quasi-Verbot hinreichen kann. Während die Haltung von CITES-Tieren durch fachliche Unterstützung durchaus noch machbar ist, können hohe Anforderungen an Platz, pflegerische Ressourcen oder auch an die Sicherheit die Haltung sehr erschweren. Bei gewissen Arten kann das durchaus sinnvoll sein, wenn dies den Haltungsbedingungen der Tiere zugute kommt.
In gewissen Ländern wird die Haltung von gewissen Tieren jedoch durch hohe Auflagen stark erschwert, zum Beispiel in der Schweiz die Haltung von Frettchen (12 qm Aussengehege, wobei Innenhaltung auch möglich ist) oder Präriehunde (40 qm Aussengehege), welche an hohe Platzansprüche gekoppelt sind (vgl. TSchV Anhang 2, Tabelle 1 (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/index.html#app14)).
Politische Entwicklung
Siehe auch Tierschutzrecht
Deutschland: Die Situation variiert zur Zeit stark von Bundesland zu Bundesland. In einigen Ländern gibt es Gesetze, welche unter anderem über das Polizeigesetz gewisse Tiere verbieten oder ihre Haltung einschränken, während andere Länder eine relativ liberale Gesetzgebung haben. Mit dem neuen Koalitonsvertrag von SPD und CDU haben die Parteien sich zum Ziel gesetzt, die Tierhaltung länderübergreifend einheitlich zu regulieren und stärkere Einschränkungen umzusetzen, welche möglicherweise auch Haltungsverbote umfassen könnten (Stand Januar 2014).
Schweiz: In der Schweiz blieben Kleinsäugerhaltung von extremen Regelungen bisher verschont. Ein strenges Tierschutzgesetz regelt jedoch die Haltung von Kleinsäuger und hat bei einigen Arten eine Bewilligungspflicht in Form einer Haltungsbewilligung eingeführt. Auch für einheimische Arten ist eine Haltungsbewilligung erforderlich. Die Terraristik ist strenger reguliert und bei der Hundehaltung gab es teilweise regionale Sonderregelungen, die zum Verbot von sogenanten Kampfhunden führten. Mit dem neuen Tierschutzgesetz wurde zudem eine Hundehaltungsprüfung eingeführt.
Österreich: Im Bereich der Kleinsäugerhaltung gibt es keine nennenswerte Verbote, einige Arten werden jedoch durch strenge Auflagen schwer haltbar. Strengere Reguierungen gibt es unter anderem in der Terraristik. Verbote (Negativlisten) gibt es auf Bundesebene bei zahlreichen Säugetieren (u.a. Giraffen, Geparde, Wale, Nashörner etc.) und auf Länderebene beispielsweise in Wien bei den Reptilien.
Belgien: In Belgien ist seit einiger Zeit eine auf Positiv- und Negativlisten basierende Regulierung bei der Haltung von Säugetieren in Kraft.
Niederlanden: Zu Jahresbeginn 2013 verabschiedeten die Niederlande ein umfassendes, neues Tierschutzgesetz. Dieses verlangt unter anderem, dass anhand von Positiv- und Negativlisten festgelegt wird, welche Arten erlaubt sind und für welche Arten die Haltung in Zukunft verboten sein wird. Die Liste für Kleinsäuger (http://www.degupedia.de/forum/viewtopic.php?t=3023) ist mittlerweile erstellt, für Reptilien und Amphibien sowie Vögel sind entsprechende Listen in Vorbereitung (Stand Januar 2014).
Norwegen: Seit über 30 Jahren ist in Norwegen die Haltung von Reptilien verboten.
Literatur
- http://www.terraristikahamm.de/content/richtigstellung.pdf
- http://www.agark.de/veroeffentlichungen/reptilienhaltung.pdf
- http://www.terraristik.com/assets/02_2013_DGHT-Infopost.pdf ProWildlife und Tierschutzbund beraten Grüne in BW
Positivliste
- Wikipedia: Positieflijst (https://nl.wikipedia.org/wiki/Positieflijst_(huisdieren)) (nl)
Tierhaltungsverbote
- Norwegen: 34 Jahre Reptilienhaltungsverbot (http://www.degupedia.de/forum/viewtopic.php?t=2563)