Tierschutzrecht

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-Die Tierhaltung ist im deutschsprachigen Raum wie folgt in Gesetz reguliert:+Die Tierhaltung und [[Tierschutz]] ist im deutschsprachigen Raum wie folgt im Gesetz reguliert:
==Deutschland== ==Deutschland==
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 +''Siehe auch [[Tiergesetze in Deutschland]]''
Bundesweit wird die Tierhaltung vom Tierschutzgesetz (TSchG) abgedeckt. Einzelne Bundesländer haben weitere Einschränkungen in der Haltung in anderen Gesetzen (z.B. Hessen im Polizeigesetz) verankert. Betroffen davon sind besonders populäre Themen wie das Verbot von sogenannten gefährlichen Tieren (Exoten, Wildtiere, Kampfhunde), worunter häufig auch harmlose Arten fallen. Bundesweit wird die Tierhaltung vom Tierschutzgesetz (TSchG) abgedeckt. Einzelne Bundesländer haben weitere Einschränkungen in der Haltung in anderen Gesetzen (z.B. Hessen im Polizeigesetz) verankert. Betroffen davon sind besonders populäre Themen wie das Verbot von sogenannten gefährlichen Tieren (Exoten, Wildtiere, Kampfhunde), worunter häufig auch harmlose Arten fallen.
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==Österreich== ==Österreich==
-In Österreich wird die Tierhaltung detailliert in der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.+''Siehe auch [[Tiergesetze in Österreich]]''
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 +In Österreich wird die Tierhaltung detailliert in der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt. In §8 werden "Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung" geregelt, wozu alle Reptilien und Amphibien, alle Fische, die grösser als 1 m werden und (mit wenigen Ausnahmen) alle Wildvogelarten. In §9 gibt es eine Liste an verbotenen Tierarten (Negativliste), welche unter anderem Kloakentiere (Monotremata), Riesengleiter (Dermoptera), Menschenaffen (Pongidae), Hundeartige Raubtiere (Canidae; mit Ausnahme von Wolf, Fuchs, Marderhund und Goldschakal), Gepard, Nashörner (Rhinocerotidae), Tapire (Tapiridae), Flusspferde (Hippopotamidae), Giraffen (Giraffidae), Rüsseltiere (Proboscidea), diverse Katzen- und Bärenarten sowie diverse Meeressäuger umfassen.<sup>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_II_486/BGBLA_2004_II_486.html]</sup>
==Schweiz== ==Schweiz==
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 +''Siehe auch [[Tiergesetze in der Schweiz]]''
In der Schweiz ist seit 2008 eine neue Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft, welche unter anderem auch die Kleinsäugerhaltung detailliert regelt. In einem umfangreichen Anhang gibt es Tabellen, welche Angaben zur Haltung der einzelnen Arten machen. In der Schweiz ist seit 2008 eine neue Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft, welche unter anderem auch die Kleinsäugerhaltung detailliert regelt. In einem umfangreichen Anhang gibt es Tabellen, welche Angaben zur Haltung der einzelnen Arten machen.
 +==Beneluxstaaten==
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 +In Belgien gibt es seit 2001 eine [[Arrêté royal fixant la liste des animaux qui peuvent être détenus|Positivliste]], die Niederlanden haben 2013 nachgezogen und eine entsprechende Positivliste in Kraft gesetzt.
 +
 +==Siehe auch:==
 +* [[Tierhaltungsverbot]]
==Literatur== ==Literatur==
-* [http://de.wikipedia.org/wiki/Tierschutzgesetz_%28Deutschland%29 Tierschutzgesetz Deutschland]+* Deutschland: [http://de.wikipedia.org/wiki/Tierschutzgesetz_%28Deutschland%29 Tierschutzgesetz]
* Österreich: [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860 2. Tierhaltungsverordnung, Fassung vom 06.04.2014] * Österreich: [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860 2. Tierhaltungsverordnung, Fassung vom 06.04.2014]
-* [http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/index.html Tierschutzverordnung der Schweiz]+* Schweiz: [http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/index.html Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV)]
 + 
 +''Foren und Blogs:''
 +* [http://www.degupedia.de/forum/viewtopic.php?t=3525 Tiergesetze in Frankreich und Beligen]
 +* [http://terrarianer.blogspot.ch/2015/08/positivliste-fur-die-tierhaltung-in.html Gesetzeslage in Belgien]
[[Kategorie:Tierschutz]] [[Kategorie:Tierschutz]]
 +[[Kategorie:Haltung]]

Aktuelle Version

Die Tierhaltung und Tierschutz ist im deutschsprachigen Raum wie folgt im Gesetz reguliert:

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Siehe auch Tiergesetze in Deutschland

Bundesweit wird die Tierhaltung vom Tierschutzgesetz (TSchG) abgedeckt. Einzelne Bundesländer haben weitere Einschränkungen in der Haltung in anderen Gesetzen (z.B. Hessen im Polizeigesetz) verankert. Betroffen davon sind besonders populäre Themen wie das Verbot von sogenannten gefährlichen Tieren (Exoten, Wildtiere, Kampfhunde), worunter häufig auch harmlose Arten fallen.

Österreich

Siehe auch Tiergesetze in Österreich

In Österreich wird die Tierhaltung detailliert in der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt. In §8 werden "Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung" geregelt, wozu alle Reptilien und Amphibien, alle Fische, die grösser als 1 m werden und (mit wenigen Ausnahmen) alle Wildvogelarten. In §9 gibt es eine Liste an verbotenen Tierarten (Negativliste), welche unter anderem Kloakentiere (Monotremata), Riesengleiter (Dermoptera), Menschenaffen (Pongidae), Hundeartige Raubtiere (Canidae; mit Ausnahme von Wolf, Fuchs, Marderhund und Goldschakal), Gepard, Nashörner (Rhinocerotidae), Tapire (Tapiridae), Flusspferde (Hippopotamidae), Giraffen (Giraffidae), Rüsseltiere (Proboscidea), diverse Katzen- und Bärenarten sowie diverse Meeressäuger umfassen.[1] (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_II_486/BGBLA_2004_II_486.html)

Schweiz

Siehe auch Tiergesetze in der Schweiz

In der Schweiz ist seit 2008 eine neue Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft, welche unter anderem auch die Kleinsäugerhaltung detailliert regelt. In einem umfangreichen Anhang gibt es Tabellen, welche Angaben zur Haltung der einzelnen Arten machen.

Beneluxstaaten

In Belgien gibt es seit 2001 eine Positivliste, die Niederlanden haben 2013 nachgezogen und eine entsprechende Positivliste in Kraft gesetzt.

Siehe auch:

Literatur

Foren und Blogs:

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