davX Team
Anmeldungsdatum: 08.06.2004 Beiträge: 8494 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 06.06.2013 22:33 Titel: Mythos geschützte Pflanzen? |
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Huhu,
es hatte mich in der Vergangenheit immer wieder etwas erstaunt, dass gewisse Pflanzen als geschützt gelten, obwohl sie hierzulande (=in der Schweiz!) offensichtlich häufig sind und es m.E. nicht logisch erscheint, dass sie unter Schutz stehen. Die Schlüsselblume war auch so ein Fall und den nahm ich als Anlass für eine kleine Recherche, die etwas beleuchten soll, dass auch bei den Pflanzen man gewisse Informationen individuell prüfen muss, da sie nicht zwingend richtig oder falsch sein müssen, sondern je nach Situation die Realität offenbar etwas komplizierter ist...
Zuerst wollte ich natürlich wissen, ob sie in der Schweiz geschützt ist, geht mittlerweile recht einfach, da die Gesetze im Internet verfügbar sind und es übersichtliche offizielle Informationen gibt, sprich:
http://www.bafu.admin.ch/pflanzen-pilze/07931/index.html?lang=de
und via dieser Seite gelangt man hierhin (man werfe einen Blick auf Anhang 2 und 4):
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19910005/index.html#app4
Nachdem ich die Liste manuell durchgegangen bin, wollte ich mit einer Suche nach den üblichen Schlüsselwörter vergewissern: "primula", "schlüsselblume", "primel"... tatsächlich nichts. Obwohl die Liste der geschützten Pflanzen nicht kurz ist, die Schlüsselblume scheint nicht auf der Liste zu stehen.
Damit könnte ich die Suche abschliessen und die Behauptung der geschützten Schlüsselblume als Mythos ausweisen... doch so einfach ist es nicht. Die werte Leserschaft ahnt es wohl , ja da gäbe es noch die deutsche Gesetzgebung ...und ich nehme das hier mal vorweg, die ist natürlich ganz anderer Meinung. In Deutschland findet man die relevanten Informationen im Anhang der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV):
http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html
Wie schon erwähnt, zeigt sich hier ein ganz anderes Bild, die Schlüsselblumen sind gleich als Gattung geschützt, als Kommentar wird erwähnt, dass alle europäischen Arten.
Und der Europarat wiederum erwähnt nur ein paar ArteN:
http://conventions.coe.int/Treaty/FR/Treaties/Html/104-1.htm#ANGIOSPERMAE
Primula apennina Widmer
Primula deorum Velen.
Primula frondosa Janka
Primula egaliksensis Wormsk.
Primula glaucescens Moretti
Primula palinuri Petagna
Primula spectabilis Tratt.
Primula wulfeniana Scot subsp. baumgarteniana (Degen & Moesz) Ludi
...Primula veris ist natürlich nicht dabei.
Und das gleiche Bild in der EU:
http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=31992L0043&model=guichett
"*Primula apennina Widmer
Primula palinuri Petagna"
Gretchenfrage:
Wieso schützt Deutschland gleich alle (europäischen) Schlüsselblumenarten?
edit:
Hier ist ein weiterer Überblick, den ich für die europäischen Grundlagen herangezogen habe. Er kommt von der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen SKEW:
http://www.cps-skew.ch/deutsch/gesetzliche_grundlangen/geschuetzter_pflanzenarten.html _________________ Degu-Fütterungstagebuch | Degupedia bei Youtube | Meine Degu-Aussenhaltung (Video)
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