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davX Team
Anmeldungsdatum: 08.06.2004 Beiträge: 8494 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 11.07.2015 14:00 Titel: Ulmer klagt gegen digital zugängliche Bücher |
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Ulmer abgeblitzt - Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen
Eugen Ulmer hatte vor einiger Zeit gegen die TU Darmstadt geklagt, denn diese hatte Bücher und darunter auch ein Standardwerk und Lehrbuch von Eugen Ulmer, welche die Uni ihren Studienten an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellte und ihnen auch ermöglichte Texte auszudrucken und abzuspeichern.
Das war Ulmer jedoch ein Dorn im Auge:
"Der Verlag ist der Ansicht, dass dies nicht von den Beschränkungen, die das Urheberrecht zugunsten von Bibliotheken vorsieht, gedeckt ist und hatte im Jahr 2010 auf Unterlassung geklagt."
die Klage wurde bereits vom Landesgericht Frankfurt am Main abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof bekam nun auch Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg:
Zitat: |
Der EuGH hatte dann im September 2014 entschieden, dass Mitgliedsstaaten ihren Bibliotheken gestatten dürfen, Lehrbücher zu digitalisieren und an Terminals zum Lesen zur Verfügung zu stellen (Az. C-117/13). Die Terminals müssten sich allerdings in den Räumlichkeiten der Einrichtung befinden. Ausdrucke oder Kopien auf Datenträger wie USB-Sticks seien zulässig, dürften im Umfang aber nicht die berechtigten Interessen des Urheberrechtsinhabers ungebührlich verletzen.
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Damit ist die Klage von Ulmer endgültig vom Tisch.
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Bibliotheken-duerfen-Buecher-digital-zugaenglich-machen-2610376.html
siehe auch, BGH Mitteliung der Pressestelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70808&pos=1&anz=65 _________________ Degu-Fütterungstagebuch | Degupedia bei Youtube | Meine Degu-Aussenhaltung (Video)
Es preciso conocer el nombre de las plantas para que podamos salutarlas y ellas nos saluden a nosotros. GOETHE
Manche Menschen sind Steine und manche sind Otter. |
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Murx Pickwick Quoten-Kobold
Anmeldungsdatum: 23.07.2005 Beiträge: 4622 Wohnort: Runkel
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Verfasst am: 11.07.2015 18:43 Titel: Re: Ulmer klagt gegen digital zugängliche Bücher |
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Das ist doch mal endlich ein wundervoller Sieg! _________________ Marx ist die Theorie
Murx ist die Praxis!
Ich habe es endlich amtlich (Mitgliedsausweis der Piratenpartei):
"Der Besitzer dieses Dokumentes ist berechtigt, sich seines Verstandes zu bedienen, Informationen zu produzieren, replizieren und konsumieren, sich frei und ohne Kontrolle zu entfalten in Privatsphäre und Öffentlichkeit.
Behinderung dieser Rechte wird geahndet durch die Piratenpartei Deutschland" |
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davX Team
Anmeldungsdatum: 08.06.2004 Beiträge: 8494 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 12.07.2015 16:15 Titel: Re: Ulmer klagt gegen digital zugängliche Bücher |
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Ja das dachte ich mir auch
Wobei es wäre ein Armutszeugnis für die europäische Bildung und Forschung, wenn Ulmer mit dieser Klage durchgekommen wäre. Insofern bin ich geneigt zu sagen, das war das einzig konsequente Urteil, das im Sinne des Forschungs- und Bildungsbetriebs und damit auch im Sinne der Bibliotheken ist. Es ist ohnehin schon ein Witz, dass das Urheberrecht, welches ja eigentlich einst erfunden wurde, um die Autoren vor den Verlagen zu schützen, nun von den Verlagen genutzt wird um die Leser ihrer Werke zu gängeln, die ursprünglich vom Urheberrecht unangetastet waren. OK: damals war die einzige Methode zur Verfielfältigung der normalen Leser das Abschreiben von Hand. _________________ Degu-Fütterungstagebuch | Degupedia bei Youtube | Meine Degu-Aussenhaltung (Video)
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