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Chinchillahaltung nach Schweiz. TSchV
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Seite 1 von 1

Autor:  davX [ 12.10.2013, 16:13 ]
Betreff des Beitrags:  Chinchillahaltung nach Schweiz. TSchV

Der Vollständigkeit halber will ich hier mal die Angaben zusammenfassen, welche die schweizerische Tierschutzverordnung (TSchV) macht:

http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... index.html
Dann Anhang 2 -> Tabelle 1 -> Chinchilla:

Zitat:
Chinchilla
d)

[Gehege] Für Gruppen bis zu n Tiere.
n=2

Aussengehegefläche (qm)
-
Volumen
-

Innengehegefläche (qm)
0,5
Volumen
0,75

Für jedes weitere Tier (qm)
Aussengehege:
-
Innengehege:
0,05

Besondere Anforderungen
39) 41) 42) 43) 45) 46) 47)

---
d) Werden die Tiere in bewilligten Versuchstierhaltungen gehalten, so müssen sie mindestens nach den Anforderungen nach Anhang 3 gehalten werden.

39) Geeignete Einstreu.
41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugsmöglichkeiten.
42) Geeignetes Nestmaterial.
43) Sitzbretter auf verschiedenen Höhen.
45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.
46) Sandbad.
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.


edit:
Ausgedeutscht heisst das, 2 Chinchillas brauchen gemäss dieser Verordnung in der Schweiz mindestens einen halbem Quadratmeter Grundfläche, also zum Beispiel 0,5 x 1 m und bei der Mindestgrundfläche eine Höhe von mindestens 1,5 m, haben sie mehr Grundfläche kann die Höhe auch niedriger sein, solange das Volumen 0,75 Kubikmeter oder mehr ist. Für jedes weitere Tier braucht es zudem zusätzliche 0,05 qm, was einer Grösse von 0,5 x 0,1 m entspricht, sprich bei einem 50 cm tiefen Käfig wären das also 10 cm... nicht gerade viel, denn für eine doppelt so grosse Grundfläche dürfte man theoretisch 5 Stück oder 250% mehr Tiere halten! Oder absolut ausgedrückt, auf einem Quadratmeter liessen sich dann 7 Tiere halten.

Für die Einrichtung brauchen sie geeignete Einstreu, eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten (Verstecke), in denen alle Tiere Platz finden, sowie erhöhte Rückzugsmöglichkeiten, geeignetes Nestmaterial, Sitzbretter in der Höhe und auf verschiedenen Höhen verteilt. Dazu brauchen sie ein Sandbad und Nagematerial wie Weichholz oder frische Äste. Ausserdem müssen Chinchillas in Gruppen von mindestens 2 Tieren gehalten werden.

Autor:  Klaus_N [ 13.10.2013, 08:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Chinchillahaltung nach Schweiz. TSchV

Hi
Da verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht, warum manche diese Verordnung gut finden. Die Maße sind definitiv kleiner, als sie die deutsche Pelztierverordnung vorschreibt. Dort ist die Rede von 0,5qm Grundfläche pro Tier. Heisst: für jedes Paar 1qm.

LG Klaus

Autor:  davX [ 14.10.2013, 15:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Chinchillahaltung nach Schweiz. TSchV

Hallo Klaus,

bist du dir sicher, dass es um die offizielle Verordnung der Schweiz ging und nicht um die Empfehlungen des Schweizerischen Tierschutz STS?

Letztere empfehlen mindestens 2 m Breite, 1 m Tiefe und 1,5 m Höhe.

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