IV. Definition im Sinne dieses Antrages sind
a. Haustiere: 
domestizierte  Tiere  der  Pferde-,  Rinder-,  Schweine-,  Schaf- und  Ziegengattung,  ausgenommen  der  exotischen  Arten  (Arten,  die  weder  heimisch  noch domestiziert  sind);  domestizierte  Yaks  und  Wasserbüffel;  Lamas  und  Alpakas;  Hauskaninchen,  Meerschweinchen,  Farbratten,  Farbmäuse,  Haushunde und  Hauskatzen;  Haustauben  sowie  Hausgeflügel  wie  Haushühner,  Puten,  Perlhühner, Hausgänse und Hausenten; domestizierte Fische;
b. Wildtiere: 
Wirbeltiere, außer den Haustieren, sowie alle Gliederfüßer (Arthropoda) und Weichtiere (Mollusca) sowie Hybride aus Wild- und Haustieren. 
Quelle: 
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808707.pdf