IV. Definition im Sinne dieses Antrages sind
a. Haustiere:
domestizierte Tiere der Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung, ausgenommen der exotischen Arten (Arten, die weder heimisch noch domestiziert sind); domestizierte Yaks und Wasserbüffel; Lamas und Alpakas; Hauskaninchen, Meerschweinchen, Farbratten, Farbmäuse, Haushunde und Hauskatzen; Haustauben sowie Hausgeflügel wie Haushühner, Puten, Perlhühner, Hausgänse und Hausenten; domestizierte Fische;
b. Wildtiere:
Wirbeltiere, außer den Haustieren, sowie alle Gliederfüßer (Arthropoda) und Weichtiere (Mollusca) sowie Hybride aus Wild- und Haustieren.
Quelle:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808707.pdf