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Chinchilla-Scientia-Forum.de Das natürlich andere Chinchillaforum 2013-03-20T14:09:46+01:00 http://degupedia.de/board/feed.php?f=26&t=3695 2013-03-20T14:09:46+01:00 2013-03-20T14:09:46+01:00 http://degupedia.de/board/viewtopic.php?t=3695&p=64826#p64826 <![CDATA[Mietrecht-Tierhaltung (BGH kippt generelles Verbot)]]> http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 50010.html

Statistik: Verfasst von Angel272 — 20.03.2013, 14:09


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2012-06-11T20:32:25+01:00 2012-06-11T20:32:25+01:00 http://degupedia.de/board/viewtopic.php?t=3695&p=60723#p60723 <![CDATA[Re: Mietrecht - Tierhaltung]]> Statistik: Verfasst von nettl — 11.06.2012, 20:32


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2012-06-11T16:21:22+01:00 2012-06-11T16:21:22+01:00 http://degupedia.de/board/viewtopic.php?t=3695&p=60707#p60707 <![CDATA[Re: Mietrecht - Tierhaltung]]>
Der Erlaubnis bedürfen Tiere wie Hunde, Katzen und solche mit Gefährdungs- (z.B. Schlangen etc.) oder Ekelcharakter (darunter werden je nach Richter auch Ratten gezählt), wenn eine solche Klausel im Mietvertrag steht. Die können auch einfach so per Klausel verboten werden. Käfigtiere bedürfen normalerweise keiner Erlaubnis, solang sie nicht zur Geruchs- oder Geräuschbelästigung führen und in "vernünftiger Anzahl" gehalten werden.

Es gibt auch eine neuere Rechtsprechung, nach der Wohnungskatzen auch nicht unter das Verbot fallen, und damit dann auch Kleinhunde (außer, die belästigen ihrerseits durch Geruch oder Kläfferei). Wo und wie weit die gültig ist, weiß ich nicht. Bei uns ist das bereits im Mietvertrag berücksichtigt, und Rico zählt als katzengroßer Hund zu den zugelassenen, die ich nicht beim Vermieter genehmigen lassen muß.

Außerdem gibt es noch Sonderregeln, die gelten aber meist im Zusammenhang mit Hunden, Gewohnheitsrecht usw. und sind etwas komplizierter und uneinheitlicher.
Eine wichtige Ausnahme ist, wenn der Vermieter der Haltung z.B. eines Hundes zugestimmt hat. Diese Zustimmung kann nur mit ordentlicher Begründung wieder entzogen werden und gilt auch für einen neuen Besitzer der Mietsache. Oft ist eine solche Regelung auf einen bestimmten Hund bezogen und nicht auf einen neuen Hund oder einen Zweithund übertragbar, daher am besten schriftlich als "Generalvollmacht" ohne Hundenamen geben lassen.

Statistik: Verfasst von owl — 11.06.2012, 16:21


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2012-06-10T21:40:22+01:00 2012-06-10T21:40:22+01:00 http://degupedia.de/board/viewtopic.php?t=3695&p=60702#p60702 <![CDATA[Re: Mietrecht - Tierhaltung]]>
Hund und Katz darf der Vermieter verbieten, alle möglichen und unmöglichen Giftschlangen, Würgeschlangen, Krokodile und Elefanten sowieso und überhaupt - aber, verbotener Hund und verbotene Katz müssen explizit im Mietvertrag stehen, steht nur drin, Tierhaltung verboten, gehören Hund und Katz wiederum in die Regelung gesunder Menschenverstand des Richters ... hat man Glück, ist der Richter nen Hundefreund, hat man Pech, ist er ein Hundehasser - einfaches und funktionierendes System also.

Ab einer bestimmten und dennoch dem gesunden Menschenverstand des Richters unterliegenden Tieranzahl einer Tierart ist die Haltung für die Nachbarn und den Vermieter unzumutbar, fünf Chinchillas in einer Zweizimmerwohnung sind also erlaubt, fünfzig dagegen nicht ...

Statistik: Verfasst von Murx Pickwick — 10.06.2012, 21:40


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2012-06-10T20:34:44+01:00 2012-06-10T20:34:44+01:00 http://degupedia.de/board/viewtopic.php?t=3695&p=60695#p60695 <![CDATA[Re: Mietrecht - Tierhaltung]]> Statistik: Verfasst von nettl — 10.06.2012, 20:34


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2012-06-10T15:37:41+01:00 2012-06-10T15:37:41+01:00 http://degupedia.de/board/viewtopic.php?t=3695&p=60686#p60686 <![CDATA[Re: Mietrecht - Tierhaltung]]> klingt auch sehr beruhigend... gerade für Vermieter. Wer würde nicht lieber einen krächzenden Hund haben wollen als einer der bellt? ;)

Apropos Mietrecht, ich fand letzthin ein Dokument über das Schweizer Mietrecht und Tierhaltung auf meinem Rechner.

Statistik: Verfasst von davX — 10.06.2012, 15:37


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2012-06-09T23:36:27+01:00 2012-06-09T23:36:27+01:00 http://degupedia.de/board/viewtopic.php?t=3695&p=60680#p60680 <![CDATA[Re: Mietrecht - Tierhaltung]]>

Quote:

Yorkshireterrier: Hunde mit winzigen Ausmaßen sind immer erlaubt und gelten als
Kleintiere. Sie bellen angeblich nicht, sondern können nur krächzen.

:lol:

Statistik: Verfasst von Murx Pickwick — 09.06.2012, 23:36


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2012-03-10T14:03:14+01:00 2012-03-10T14:03:14+01:00 http://degupedia.de/board/viewtopic.php?t=3695&p=58998#p58998 <![CDATA[Mietrecht - Tierhaltung]]> http://www.mieterbund-hessen.de/media/d ... altung.pdf

Ist sicher für von uns von Interesse.

Statistik: Verfasst von Angel272 — 10.03.2012, 14:03


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